von Max Kuckucksvater "Die Sueddeutsche.de berichtet, dass die Regierung einen Gesetzesentwurf erstellt habe, die den Unterhaltsregressanspruch von Scheinvätern neu regelt. Scheinväter sollen zukünftig maximal für zwei Jahre rückwirkend geltend machen können. “ … Es ist, wenn man so will, eine Rechtslage, die ganz und gar auf die Wut des gehörnten Ehemanns zugeschnitten ist. …“ Ja,…
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