Scheinväter sollen zukünftig nachhaltiger gemolken werden

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„Die Sueddeutsche.de berichtet, dass die Regierung einen Gesetzesentwurf erstellt habe, die den Unterhaltsregressanspruch von Scheinvätern neu regelt.
Scheinväter sollen zukünftig maximal für zwei Jahre rückwirkend geltend machen können.

“ … Es ist, wenn man so will, eine Rechtslage, die ganz und gar auf die Wut des gehörnten Ehemanns zugeschnitten ist.  …“

Ja, natürlich sind die Scheinväter stets nur die wütenden primitiven Männer, von denen wir zuhauf in den Breitenmedien zu hören bekommen. Diese Einstellung, die hier zutagetritt, erinnert mich sehr an das Männerbashing „Angry White Men“ des feministischen „Bundesforum für Männer“.
Doch was genau ist auf den gehörnten und vor allem zornigen Ehemann so exzellent zugeschnitten?

„… Wer im Laufe seines Vaterseins herausgefunden hatte, dass er – biologisch – doch nicht der Vater seines Kindes war, der konnte bisher zwei Dinge tun: Erstens von der Mutter den Namen des wahren Erzeugers herausverlangen, zweitens denselben auf Unterhaltsregress verklagen. …“

Das ist ja wirklich ein dickes Ding! Da gibt der Staat diesem zornigen gehörnten Ehemann doch tatsächlich das Recht, dass er sich sein Geld zurückholen darf.“  (…)

Scheinväter sollen zukünftig nachhaltiger gemolken werden


Kommentar GB:
Der ganze Komplex ist ein einziger rechtspolitischer Skandal – mit hohen Änderungsbedarf.

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