Kirche und Staat

 Von 
„Der Politologe und Autor Carsten Frerk über Religionsgesellschaften als Wirtschaftsunternehmen, ihre immer noch starke Vernetzung und die Scheu der Politiker, sich mit ihnen anzulegen.“
„Herr Frerk, welchen Status haben die Kirchen im Staat?
Das ist nicht eindeutig geklärt. Nehmen Sie den Körperschaftsstatus: Eigentlich sind einige Religionsgesellschaften Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Kirchen aber sagen: Wir sind keine gewöhnlichen Körperschaften, die vom staatlichen Hoheitsrecht abgeleitet werden, sondern Körperschaften göttlicher Stiftung. In das Lobbyregister des Bundestages müssen sie sich trotzdem nicht eintragen, sondern haben quasi eine De-facto-Akkreditierung.
Was wäre denn ohne die Göttlichkeit?
Sie müssten Bilanzen veröffentlichen, wirtschaftlich transparent sein, wie andere staatliche Körperschaften auch. Dagegen verwehrt sich die Kirche und begründet ihr Paralleluniversum mit Artikel 140 des Grundgesetzes: „Religionsgesellschaften verwalten ihre Angelegenheiten ohne Mitwirkung des bürgerlichen Staates.“ Das wird ihnen wie jedem anderen Verein auch zugebilligt. Nur haben es die Kirchen geschickt verstanden, dieses Selbstverwalten in ein Selbstbestimmungsrecht zu überführen. So hat die katholische Kirche den massenhaften sexuellen Missbrauch durch geweihte Priester als „eigene Angelegenheit“ definiert und die Missbrauchsfälle nicht an die Staatsanwaltschaft, sondern nach Rom gemeldet.“ (…)
http://www.fr-online.de/kultur/kirche-und-staat–viele-reagieren-bei-der-kirche-wie-bei-der-polizei-,1472786,34047274.html
und

Buchtipp: Das Testament des Abbé Meslier. Die Grundschrift der modernen Religionskritik


 
 
 
 

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