„Dies ist keine Pfeife“

Böhmermann – Dies ist keine Pfeife  –  11. 4. 2016
„Vielleicht geht es am Ende – anders als hier der Kollege Vetter meint – doch um Paragraphen.Lange hatte ich das „Schmähgedicht“ des von mir nicht immer hoch geschätzten Jan Böhmermann verweigert, gestern habe ich es mir schließlich angesehen. Und ich muss Abbitte leisten: Es ist genial. Und es ist tatbestandlich eindeutig keine Beleidigung. Aber der Reihe nach, chronologisch in umgekehrter Reihenfolge:
Die türkische Regierung hat ein mündliches „Strafverlangen“ ausgesprochen. Das stellt die Kanzlerin vor die Entscheidung, ob sie gem. § 104a StGB die „Ermächtigung zur Strafverfolgung“ erteilt. Das mag vordergründig eine politische Frage sein. Aber was ist, wenn die Kanzlerin die Ermächtigung erteilt und ein deutsches Gericht Jan Böhmermann dann freispräche? Dann hätte die Kanzlerin aus politischen Motiven einen unschuldigen Bürger der Strafverfolgung ausgesetzt. Damit wäre sie als Kanzlerin nicht mehr tragbar.“ (…)


http://www.jurablogs.com/go/boehmermann-dies-ist-keine-pfeife/3?utm_source=JB+TOP+NL&utm_medium=email
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/boehmermann-rechtliche-grundlagen-moeglicher-ermittlungen-a-1086555.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/boehmermann-a-1086640.html
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-04/jan-boehmermann-recep-tayyip-erdogan-satire-justiz-chance
Hierzu auch:
http://eussner.blogspot.de/2016/04/dieter-hallervorden-erdogan-zeig-mich-an.html

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