Schweiz: Ehe in der Bundesverfassung als „Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“

„Wird die Schweiz als erstes westeuropäisches Land Schwulen und Lesben die Eheschließung in der Verfassung verbieten? Die Wähler werden darüber nächstes Jahr entscheiden.
Am 28. Februar 2016 wird in der Schweiz eine Volksabstimmung darüber stattfinden, ob die Ehe in der Bundesverfassung als „Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ definiert werden soll. Das gab der Bundesrat, die schweizerische Regierung, am Mittwoch auf seiner Internetseite bekannt. Die Initiative wurde auf Betreiben der mitregierenden Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) angestoßen.“
Zum Artikel:
http://www.queer.de/detail.php?article_id=24786
Kommentar GB:
Die Ehe von Mann und Frau steht in einem engen biologischen und sozialen Zusammenhang mit der Fortpflanzung.
Dass die sogenannte Homo-Ehe nicht nur aus diesem Grunde abzulehnen ist, das zeigt:
http://www.freiewelt.net/interview/die-oeffnung-der-ehe-ist-nur-ein-zwischenschritt-10063884/
 

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.