Orientierungshilfe für eine gendergerechte Sprache

An den Hochschulen im Land Bremen
„Im Land Bremen gibt es seit September 1985 einen Runderlass, durch den die bremischen Dienststellen angewiesen werden, dass „bei der Gestaltung von Vordrucken der Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern inhaltlich und sprachlich zu beachten“ ist. In einem Rundschreiben der Senatskommission für das Personalwesen zur „Gleichbehandlung von Frauen und Männern in amtlichen Verlautbarungen“ aus dem Jahr 1989 wird darauf hingewiesen, dass die Dienststellen darauf zu achten haben, eine Duden konforme
Schreibweise zu verwenden. Auf die Hochschulen übertragen bedeutet dies, dass in allen „offiziellen“ Dokumenten, also in (Prüfungs-) Ordnungen, Richtlinien etc. und in der Außendarstellung der Hochschulen sowohl die männliche als auch die weibliche Anrede zu benutzen ist, im Text die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen angesprochen oder neutrale Formulierungen gewählt werden. Von daher gibt es einen gesicherten Formulierungsstandard, den es einzuüben und anzuwenden gilt.“
Zum Dokument:


http://www.hs-bremen.de/internet/hsb/struktur/gleichstellungsstelle/orientierungshilfefuergendergerechtesprache_final_lakof.pdf
Kommentar GB:
Feminismus ist eine Totalitarismus. Die Sprachdiktatur ist bereits da:
„Von daher gibt es einen gesicherten Formulierungsstandard, den es einzuüben und anzuwenden gilt.“
Offenbar wurde hier viel von Frl. Antje Hornscheidt  – alias: derdiedas Lann Hornscheidt / HU Berlin – übernommen. Nun ja …
 
 
 
 
 

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