Keine Diskriminierung durch das Professorinnenprogramm?

AW: 0890_B_122_Buchholz
Beratung@ads.bund.de [Beratung@ads.bund.de]
Gesendet: Donnerstag, 8. August 2013 17:43
Bis:
Sehr geehrter Herr Buchholz,Inzwischen ist sowohl die Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wie die der Universität Bielefeld hier eingegangen.
Beide sehen im Professorinnenprogramm keine Benachteiligung männlicher Bewerber, da das Förderprogramm erst dann zur Anwendung kommt, wenn eine Bewerberin nach bzw. in Folge einer diskriminierungsfreien Bestenauslese erfolgreich ist.
Wir sehen allerdings in der Praxis durchaus das Potential möglicher Benachteiligungen wegen des Geschlechts, sofern es um Vorfinanzierung bei vorgezogener Neubesetzung durch eine Frau bis zur Emeritierung der Vorgänger/-innen geht, da die vorgezogene Neubesetzung wegen fehlender Mittel andernfalls überhaupt nicht finanziert werden könnte. Ministerium und Universität sehen auch für diese Konstellation, zu der wir Nachfragen gestellt hatten, keine Benachteiligung.
Es bleiben dadurch unterschiedliche rechtliche Auffassungen bestehen, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nicht zusammenführen konnte.
Abgewiesene Bewerber müssten gegebenenfalls im Individualrechtsschutz gegenteilige Rechtsauffassungen im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens vorbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Sopp
Referent
———————————————————————–
Referat Grundsatzangelegenheiten und Beratung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
10117 Berlin
Tel.: 03018/555-1865
Fax: 03018/555-41865
E-Mail: beratung@ads.bund.de
—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Guenter.Buchholz@hs-hannover.de [mailto:Guenter.Buchholz@hs-hannover.de]
Gesendet: Mittwoch, 22. Mai 2013 19:10
An: Beratung ADS-3
Betreff: Mit Bitte um Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Sopp,
wir bitten Sie in Ihrer Eigenschaft als Referent im Referat Grundsatzangelegenheiten und Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gegen die folgenden Stellenausschreibungen der Universität Bielefeld vorzugehen:
http://www.uni-bielefeld.de/%28en%29/Universitaet/Aktuelles/Stellenausschreibungen/wiss2026.html
http://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Aktuelles/Stellenausschreibungen/wiss2027.html
In beiden Ausschreibungen ist der folgende Passus enthalten:
„Für die Professur ist voraussichtlich eine Förderung aus dem Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder möglich (www.bmbf.de/foerderungen/20980.php). Die Stellenausschreibung dient der Berufung von Frauen, die noch keine W3-Stelle wahrnehmen.“
Damit wird männlichen Bewerbern eindeutig vermittelt, dass sie sich nicht zu bewerben brauchen, da für die Besetzung der Stelle nur weibliche Bewerber in Frage kommen, denn nur sie werden vom Professorinnenprogramm finanziert. Dies stellt einen eklatanten Verstoß gegen §1 und §2 Abs 1 Satz 1 des AGG dar und enthält für Sie von Amts wegen die Verhaltensaufforderung,  die Ausschreibung zu unterbinden.
Hilfsweise bitte ich darum zu prüfen, ob bereits das Professorinnenprogramm einen Verstoß gegen das AGG darstellt, da durch das Professorinnenprogramm Positionen geschaffen werden, von deren Besetzung trotz gleicher Qualifikation Menschen männlichen Geschlechts bereits im vorhinein ausgeschlossen sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. Günter Buchholz
HS Hannover / Fak. IV: Wirtschaft und Informatik
Vorheriges Element Nächstes Element

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.