von: Günter Buchholz Die Gleichstellungspolitik gilt in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit und besonders in der veröffentlichten Meinung fast durchgehend als legitim, weil durch eine (angebliche) Benachteilung “der Frauen” begründet, und sie gilt mit Verweis auf das Grundgesetz, insbesondere auf Art. 3 (2) Satz 2, sowie verschiedene einfache Gesetze (z. B. Gleichstellungsgesetze, Hochschulgesetze, AGG) als legal.…
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