Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat das Tragen eines Gesichtsschleiers in der Schule gestattet. Deshalb wollen einige Bundesländer nun ihr Schulgesetz ändern.
4. Februar 2020
https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-02/schulgesetz-nikab-verschleierung-susanne-eisenmann
Kommentar GB:
Das wäre ein zwar überfälliger, aber inkonsequenter Schritt, weil er ohne sachliche und logische Begründung – aus einer ahnungslosen bloßen Meinung heraus – das islamische Kopftuch irrig nicht in das Verbot einschließt, was aber geboten wäre.
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