Von Helmut Berschin Di, 13. Mai 2025
„Volk“ wird im Deutschen nicht nur als politischer Begriff verwendet, sondern auch im ethnisch-kulturellen Sinne. Letzteres Verständnis taugt nicht als Nachweis extremistischer Gesinnung. Ohnehin ist die Sprachkompetenz des Verfassungsschutzes ausbaufähig.
und – mit besonderer Widmung für Islamophile:
Professor Schachtschneider: Verfassungswidrigkeit islamischer Religionsausübung in Deutschland