Männer-Alarm in der Frauensauna

Diskriminierungsverbot: Männer-Alarm in der Frauensauna

„Pauschale Ausschlüsse wegen geschlechtlicher Identität darf es nicht geben“

VERÖFFENTLICHT AM 04. Apr 2023

https://reitschuster.de/post/diskriminierungsverbot-maenner-alarm-in-der-frauensauna/

Kommentar GB:

Dieses Gesetz ist m. E. rechtsphilosophisch zu verwerfen.

Rechtsphilosophisch würde ich die These vertreten, daß rechtliche Regelungen im Widerspruch zur Realität prinzipiell gar kein Recht sein können. Das Recht hat, aus dieser Sicht, keinerlei Kompetenz oder Geltungsanspruch dahingehend, fiktive Sachverhalte zu erfinden und ihm Rechtsstatus zu verleihen, weil das eine wahnhafte oder willkürliche Rechtssetzung wäre, die sich selbst annulliert.

Es gibt zwei biologische Geschlechter. Einen Wechsel des biologischen Geschlechts gibt es nicht, außer in der subjektiven Einbildung.

Das ist der objektive Sachverhalt. Auf ihn kommt es hier an, nicht auf irgendwelche juristischen Fiktionen.

 

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