„Geschlechter- und diversitätssensible Sprache“

„Die Goethe-Universität ist ein Ort argumentativer Auseinandersetzung;

Forschung und Lehre stehen in gesellschaftlicher Verantwortung.“

(Aus dem Leitbild der Goethe-Universität)

https://www.uni-frankfurt.de/57630150/Geschlecht_Diversitaet_Sprache?

Kommentar GB:

Forschung und Lehre stehen in gesellschaftlicher Verantwortung? Ach ja, und was heißt und was meint das konkret?

Nicht das Leitbild der Goethe-Universität ist maßgeblich, sondern das Grundgesetz!

Hier eine Erläuterung:

„Wissenschaftsfreiheit

Freiheit von Lehre und Forschung. In Art. 5 Abs. 3 GG garantiertes Grundrecht, das einerseits eine Garantie der Einrichtung wissenschaftlicher Hochschulen mit Anspruch auf Selbstverwaltung und Sicherung ihrer Arbeit durch den Staat beinhaltet und andererseits dem einzelnen Wissenschaftler ein subjektives Recht auf Nichteinmischung des Staates in seine wissenschaftliche Tätigkeit gibt. Es tritt neben die ohnehin gewährleistete Meinungsfreiheit.

[Wissenschaftsfreiheit] wird vom Grundgesetz umfassend garantiert: Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung (Art. 5 III). Diese Bestimmung hat einen objektiven und einen subjektiven Rechtsgehalt. Sie ist einerseits Grundsatznorm, die das Verhältnis von Wissenschaft, Forschung und Lehre zum Staate konstituiert. Zugleich gewährleistet sie den wissenschaftlich Tätigen ein individuelles Freiheitsgrundrecht.

(Hervorhebung GB)

Im Schutzbereich der Wissenschaftsfreiheit ist – wie bei der Kunstfreiheit – der einzelne Grundrechtsträger abgeschirmt gegen jede Einwirkung der Staatsgewalt. Zur .Wissenschaft1 gehören insbesondere die eigengesetzlichen geistigen Prozesse des Auffindens von Erkenntnissen samt ihrer Interpretation und Publikation. Forschung und Lehre als Gewinnung und Weitergabe wissenschaftlicher Einsichten sollen sich nach dem Willen des GG ungehindert von staatlicher Einflussnahme entfalten können. Der Wissenschaftler ist folglich frei in seinem Bemühen um Wahrheit als „etwas noch nicht ganz Gefundenes und nie ganz Aufzufindendes“ (W. v. Humboldt).“ (…)

https://www.rechtslexikon.net/d/wissenschaftsfreiheit/wissenschaftsfreiheit.htm

und

https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/

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