GAM-Newsletter 21.04.2023

GAM-Newsletter 21.04.2023:

– Zunahme irregulärer Masseneinwanderung

– Von wem geht heute die „neurechte“ Hauptgefahr aus?

– Einladung

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Gegen den Mehrheitswillen der Bevölkerung duldet und ermuntert die Ampel-Koalition mit ihrem untergebenen bürokratischen Apparat (BAMF) sowie ihren medialen Propagandainstitutionen die irreguläre Einwanderung nach Deutschland. Die zahlreichen negativen Konsequenzen dieser völlig missratenen „Zuwanderungspolitik“ (Überlastung der Aufnahmekapazitäten, massenhafter Import von Sozialtransferbeziehern, Wohnraummangel, Vertiefung der Bildungsmisere, wachsende Kriminalitätsbelastung, Ausdehnung desintegrierter und vormodern-grundrechtsfeindlicher Sozialmilieus etc.) werden dabei geflissentlich verleugnet bzw. aggressiv in Abrede gestellt.

Aktuell wurden von Januar bis Ende März 2023 in Deutschland 87.777 Asylanträge gestellt, davon 80.978 Erstanträge. (Dabei sind Flüchtlinge aus der Ukraine gar nicht berücksichtigt.) Die Hauptherkunftsländer der „Asylbegehrenden“ sind Syrien (22.702), Afghanistan (15.906), Türkei (10.267), Iran (3.277) und Irak (3.083). Damit sind die Erstanträge auf Asyl im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 80 Prozent gestiegen.

Über 68.119 Asylanträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in diesem Zeitraum entschieden. Dabei lag die sog. Schutzquote bei 51,1 Prozent (34.781). Davon erhielten nur 428 Personen politisches Asyl nach Art. 16 a GG.“

Lesen Sie dazu weiter den Text im Anhang.

Von wem geht heute die „neurechte“ Hauptgefahr aus?

Lesen Sie dazu die neu eingestellte Buchbesprechung:

Armin Pfahl-Traughber

Intellektuelle Rechtsextremisten. Das Gefahrenpotenzial der Neuen Rechten

https://hintergrund-verlag.de/rezensionen/hartmut-krauss-von-wem-geht-die-neurechte-hauptgefahr-aus/

Während die irreguläre Masseneinwanderung aus primär islamischen Ländern aktuell zunimmt und die Ampel-Koalition ihre proislamische Kollaborationspolitik hartnäckig fortsetzt, lädt der Vorstand der GAM e. V. angesichts dieser Entwicklung zu einem Wochenendseminar vom 5. bis 6. Mai 2023 in der Nähe von Hildesheim ein, auf dem wir unser programmatisches Konzept:

Säkulare Lebensordnung vs. islamisches Gottesrecht
Orientierungsgrundlage und Programm zur Zurückdrängung und Eindämmung muslimischer Herrschaftskultur in Deutschland

im Lichte neuer Gegebenheiten evaluieren und ggf. ergänzen wollen. Zudem wollen wir einen Blick auf den gegenwärtigen Zustand des islamkritischen Handlungsfeldes werfen und eventuelle verbesserte Aufstellungsmöglichkeiten ansprechen.

Wer teilnehmen möchte, melde sich bitte bis zum 29. April 2023 unter der folgenden Emailadresse: gam-kontakt@t-online.de

Mit freundlichen Grüßen,

Karin Vogelpohl

Vorstand GAM e. V.

Gesellschaft für wissenschaftliche

   Aufklärung und

   Menschenrechte e. V.
Tel.: ++49 176 76428958   Fax: ++49 541 44 53 73
E-Mail: [gam-kontakt@t-online.de]gam-kontakt@t-online.de
www.gam-online.de

Anhang

Hartmut Krauss

Deutliche Zunahme irregulärer Masseneinwanderung

Gegen den Mehrheitswillen der Bevölkerung1 duldet und ermuntert die Ampel-Koalition mit
ihrem untergebenen bürokratischen Apparat (BAMF) sowie ihren medialen Propagandainsti-
tutionen die irreguläre Einwanderung nach Deutschland. Die zahlreichen negativen Konse-
quenzen dieser völlig missratenen „Zuwanderungspolitik“ (Überlastung der Aufnahmekapazi-
täten, massenhafter Import von Sozialtransferbeziehern, Wohnraummangel, Vertiefung der
Bildungsmisere, wachsende Kriminalitätsbelastung, Ausdehnung desintegrierter und vormo-
dern-grundrechtsfeindlicher Sozialmilieus etc.) werden dabei geflissentlich verleugnet bzw.
aggressiv in Abrede gestellt.
Aktuell wurden von Januar bis Ende März 2023 in Deutschland 87.777 Asylanträge gestellt,
davon 80.978 Erstanträge. (Dabei sind Flüchtlinge aus der Ukraine gar nicht berücksichtigt.)
Die Hauptherkunftsländer der „Asylbegehrenden“ sind Syrien (22.702), Afghanistan
(15.906), Türkei (10.267), Iran (3.277) und Irak (3.083). Damit sind die Erstanträge auf Asyl
im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 80 Prozent gestiegen.
Über 68.119 Asylanträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in diesem Zeit-
raum entschieden. Dabei lag die sog. Schutzquote bei 51,1 Prozent (34.781). Davon erhielten
nur 428 Personen politisches Asyl nach Art. 16 a GG.
Beim „Rest“ handelt es sich im Grunde um politische Willkürentscheidungen, da „Schutzsu-
chende“ bereits aus sicheren (Durchreise-)Ländern nach Deutschland gelangen und somit kein
spezielles Aufenthaltsrecht in Deutschland gewährt werden müsste.
Dennoch erhielten 9.565 Menschen „Flüchtlingsschutz“ und 17.522 Menschen „subsidiären
Schutz“. (Der subsidiäre Schutz kann nach geltender Rechtslage willkürlich dann gewährt
werden, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden kön-
nen, aber im Herkunftsland angeblich ernsthafter Schaden drohen soll.)
Bei 7.366 Personen wurde trotz fehlender Aufenthaltsberechtigung ein Abschiebeverbot auf-
grund des geltenden EU-Rechts oder internationaler Abkommen gewährt, wobei diese Rege-
lungen ihrerseits einen breiten Spielraum für politisch willkürliche Entscheidungen offen las-
sen.
Insgesamt beantragten 2022 knapp eine Million Menschen (966.000) in der EU sowie in der
Schweiz und Norwegen Asyl. Laut der EU-Asylbehörde EUAA war das ein Anstieg um 50
Prozent im Vergleich zu 2021.
Hauptzielland dieses forcierten und erweiterten Andrangs irregulärer „Asylmigration“ ist nach
wie vor Deutschland2. Ursächlich hierfür sind insbesondere zwei zentrale Gegebenheiten:
1. Hohe Sozialleistungen in Verbindung mit einer promigrantische „Kuschelbürokratie“ als
wesentliche Anziehungsfaktoren: Deutschland gewährt auf Kosten und gegen den Willen der
einheimischen Mehrheitsbevölkerung a) die großzügigsten sozialen Transfer- und Versor-

1 https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100099204/umfrage-mehrheit-sieht-migrationspolitik-negativ.html;
https://taz.de/Meinungsumfrage-zu-Migrationspolitik/!5779674/
2 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1181808/umfrage/entscheidungen-ueber-asylantraege-in-den-laendern-der-eu/ 

gungsleistungen für irregulär eingereiste Asylbegehrende und entscheidet b) auf der Grund-
lage eines irrational entgleisten Moralismus vergleichsweise am häufigsten zugunsten der
scheinbaren Asylbewerber auch bei Vorliegen unzureichender oder fehlender Asylgründe.
Bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang folgende Interviewaussagen des griechischen
Ministerpräsidenten Mitsotakis: So erklärte er, dass sich in Griechenland angekommene
Flüchtlinge immer wieder auf den Weg nach Deutschland machten, weil es dort mehr und
bessere Sozialleistungen gäbe.
„Wenn jemandem in Griechenland Asyl gewährt wird, möchte ich, dass diese Menschen tat-
sächlich in Griechenland bleiben. Und wenn sie ihr Leben in Griechenland aufbauen wollen,
würden wir sie willkommen heißen – und wir heißen sie willkommen. Sind wir in der Lage,
die gleichen Leistungen wie Deutschland zu bieten? Nein. Wir sind nicht so reich wie
Deutschland. Und ich kann den Flüchtlingen in Griechenland nicht mehr Leistungen anbie-
ten, als ich den griechischen Bürgern anbiete. Ich denke, das ist für jeden nachvollziehbar.“
Zudem sprach sich Mitsotakis dafür aus, dass in Europa künftig europaweit die gleichen Re-
geln für die Gewährung von Asyl angewendet werden sollten.
„Irgendwann müssen wir in ganz Europa die gleichen Regeln für die Gewährung von Asyl
haben, damit das ‚Asyl-Shopping‘ – vielleicht kein sehr passender Begriff, aber ich denke, wir
alle wissen, wovon wir sprechen – zu einer weniger beliebten Politik wird.“
2. Von zentraler Bedeutung ist es, folgenden Mechanismus konsequent zu beseitigen, wie wir
bereits schon 2016 forderten:
„Ein großer Teil kommt als ‚Wirtschaftsflüchtling‘ ohne politischen Asylanspruch. Hier greift
kein Hinweis auf die Menschenrechte etc. Ein quantitativ und qualitativ steuerndes Einwan-
derungsgesetz könnte sinnvoll sein; würde aber den Druck illegaler Masseneinwanderung
nicht automatisch drosseln.
Die Kriegsflüchtlinge kommen über und aus Länder/n nach Deutschland, in denen sie bereits
nicht mehr um ihr Leben fürchten und deshalb fliehen müssen und die der Genfer Flüchtlings-
konvention beigetreten sind. Hier geht es also seitens der Einströmenden – obendrein indok-
triniert durch Schleuserkriminelle – schlicht um die Realisierung einer vermeintlichen ‚best
of-Option‘ und nicht darum, ihr Recht auf Schutz verwirklichen zu können. Um es konkret und
exakt zu sagen: Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, als Flüchtling unbedingt nur in
Deutschland zu leben, weil es hier – bei Ausblendung der Interessen und Rechtsansprüche der
einheimischen Aufnahmebevölkerung – angeblich am angenehmsten und schönsten ist. Inso-
fern ist es sowohl rechtlich als auch moralisch inakzeptabel, dass die Genfer Flüchtlingskon-
vention dahingehend pervertiert wird, dass hauptsächlich nur das Kommen und Verweilen in
Deutschland als Zielland gewissermaßen zum Naturgesetz erhoben wird und daraus faktisch
ein Nötigungszwang abgeleitet wird. Demgegenüber ist ein abwehrendes Grundrecht der pas-
siv betroffenen Bevölkerung des Aufnahmelandes im Interesse der Verteidigung gegenüber
aufgezwungener Lebensverschlechterung geltend zu machen, d. h. angesichts einer negativen
Beeinträchtigung infolge ungesteuerter und irregulärer Masseneinwanderung von Menschen,
die definitiv keine politisch Verfolgten sind und aus sicheren Ländern einströmen. Insofern
hier Regierung, Gesetzgeber und Justiz keine Abhilfe schaffen, wird Widerstand zur Bürger-
pflicht.“3

3 https://hintergrund-verlag.de/spaetkapitalistische-systementwicklung/deutschland-im-niedergang-fluechtlingschaos-gesellschaftliche-destabilisierung-fortschreitende-islamisierung/

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