Unfassbar: »Todesstrafe bei Aufruhr oder Aufstand ist EU-Rechtsbestandteil!«

Herkömmlich gehen die Europäer davon aus, dass die Todesstrafe in der EU abgeschafft wurde. Doch das ist ein Irrtum, wie eine Menschenrechtsanwältin enthüllt. Denn nach wie vor ist nicht nur die Todesstrafe, sondern auch das Recht auf Tötung von Menschen im Falle eines Aufruhrs oder Aufstandes sowie in Kriegszeiten Rechtsbestand in der EU!

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