Kein Erwachen der Verlierer

Peter Grimm / 26.09.2022 /

Giorgia Meloni, ihre „Brüder Italiens“ und zwei inzwischen vergleichsweise kleine Parteien im Gefolge haben nun bekanntlich die Wahlen in Italien gewonnen. In der EU gibt es viele Verlierer, allen voran vielleicht Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Ob sie aus dieser Niederlage etwas lernen? Es sieht aktuell nicht danach aus.

https://www.achgut.com/artikel/kein_erwachen_der_verlierer

und ergänzend

https://www.achgut.com/artikel/der_gemuetliche_untergang

Kommentar GB:

Angesichts des andauernden journalistischen Gequatsches darüber, daß die „Brüder Italiens“ angeblich rechtsextrem seien, war es für mich, der mit den Verhältnissen in Italien nur recht grob vertraut ist, sehr angenehm, heute im Fernsehen – beachtlich! – eine Feststellung einer Journalistin zu hören, die mitteilte, es werde seitens der künftigen italienischen Regierung wohl zwei politische Schwerpunkte geben:

erstens die Förderung der Familie mit dem Ziel, die niedrige italiensiche Geburtenrate anzuheben, und

zweitens die Beendigung der illegalen Migration durch ein geeignetes Grenzregime.

Der erste Punkt entspricht dem Wortlaut, dem Geist und dem Sinne nach ziemlich genau dem Art. 6 unseres Grundgesetzes (s.u.),

und der zweite Punkt ist ein Gebot der Vernunft,

was sich seit 2015 mit den Jahren in weitesten Kreisen herumgesprochen hat und außer bei ideologisch Verblendeten erfahrungsbasiert zunehmend eingesehen wird.

 

Art. 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

https://dejure.org/gesetze/GG/6.html

 

 

 

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