Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.09.2022
– C-793/19; C-794/19 –
EuGH setzt der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung enge Grenzen
Das Unionsrecht steht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegen, es sei denn, es liegt eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor. Dies hat der EuGH entschieden. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität können die Mitgliedstaaten jedoch unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit insbesondere eine gezielte Vorratsspeicherung und/oder umgehende Sicherung solcher Daten sowie eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen.
https://www.kostenlose-urteile.de/EuGH_C-79319-C-79419_EuGH-Vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-EU-Recht.news32187.htm
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