Verhüllungsverbot für Autofahrer gilt auch für Muslima

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2022
– IV-2 RBs 73/22 –

Kein Anspruch eines Fahrzeugführers auf Tragen eines Niqab

Das gemäß § 23 Abs. 4 StVO geltende Verhüllungsverbot für Fahrzeugführer gilt auch für eine Muslima.

Sie ist daher nicht berechtigt, während der Fahrt einen Niqab zu tragen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_IV-2-RBs-7322_Kein-Anspruch-eines-Fahrzeugfuehrers-auf-Tragen-eines-Niqab.news32089.htm

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