Begrenzte Klagemöglichkeiten der Gleich­stellungs­beauftragten im Organ­streit­verfahren

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.08.2022
– 5 A 2.21 –

Organrechte der Gleich­stellungs­beauftragten nicht betroffen

Die Gleich­stellungs­beauftrage einer Behörde kann nicht uneingeschränkt alle Entscheidungen der Dienst­stellen­leitung, die ihrer Auffassung nach gegen gleich­stellungs­rechtliche Vorschriften verstoßen, mit einer verwaltungs­gerichtlichen Klage angreifen. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

https://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_5-A-221_Begrenzte-Klagemoeglichkeiten-der-Gleichstellungsbeauftragten-im-Organstreitverfahren.news32071.htm

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