Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.08.2022
– 5 A 2.21 –
Organrechte der Gleichstellungsbeauftragten nicht betroffen
Die Gleichstellungsbeauftrage einer Behörde kann nicht uneingeschränkt alle Entscheidungen der Dienststellenleitung, die ihrer Auffassung nach gegen gleichstellungsrechtliche Vorschriften verstoßen, mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage angreifen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
https://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_5-A-221_Begrenzte-Klagemoeglichkeiten-der-Gleichstellungsbeauftragten-im-Organstreitverfahren.news32071.htm
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