Juni 21, 2022 Guenter Buchholz Corona, Freitagsbrief, Medienspiegel LSG Baden-Württemberg: Eine Nebenwirkung ist kein Impfschaden 20.06.2022 Eine übliche Nebenwirkung einer Impfung ist kein Impfschaden. Außerdem müssen Impfreaktionen ärztlich dokumentiert und zu einer Funktionsstörung führen, so das LSG. Sonst gibt es auch keine Beschädigtengrundrente. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lsg-baden-wuerttemberg-l6vj25421-uebliche-nebenwirkung-kein-impfschaden/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000019535788&utm_medium=&utm_crmid= und – anderes Thema : https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-diskussion-ueber-gedenktafel-ns-juristen-reichsrichter-reichsanwaltschaft-lagerhaft-zweiter-weltkrieg/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000019535788&utm_medium=&utm_crmid= Bitte dieses Feld leer lassen Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein! E-Mail-Adresse * Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung. Prüfen Sie bitte Ihren Posteingang oder Spam-Ordner, um das Abonnement zu bestätigen. Teilen mit:FacebookXGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen … Ähnliche Beiträge