LSG Baden-Württemberg: Eine Neben­wir­kung ist kein Impf­schaden  

20.06.2022

Eine übliche Nebenwirkung einer Impfung ist kein Impfschaden. Außerdem müssen Impfreaktionen ärztlich dokumentiert und zu einer Funktionsstörung führen, so das LSG. Sonst gibt es auch keine Beschädigtengrundrente.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lsg-baden-wuerttemberg-l6vj25421-uebliche-nebenwirkung-kein-impfschaden/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000019535788&utm_medium=&utm_crmid=

und – anderes Thema :

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-diskussion-ueber-gedenktafel-ns-juristen-reichsrichter-reichsanwaltschaft-lagerhaft-zweiter-weltkrieg/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000019535788&utm_medium=&utm_crmid=

 

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