Das BAG wird vorerst keine Entscheidung darüber fällen, ob Arbeitgeber das Tragen eines religiösen Kopftuchs verbieten dürfen. Nachdem der Fall schon den EuGH beschäftigte, haben die Parteien nun einen Vergleich geschlossen. 09.11.2021 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bag-10azr299-18-kopftuchverbot-arbeitsplatz-vergleich-termin-aufgehoben/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788&utm_medium= Kommentar GB: Man fragt sich in solchen und sämtlichen ähnlichen Fällen - auch im Anwendungsbereich des StGB - immer wieder, ob und…
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