Keine BAG-Ent­schei­dung zum Kopf­tuch­verbot am Arbeits­platz

Das BAG wird vorerst keine Entscheidung darüber fällen, ob Arbeitgeber das Tragen eines religiösen Kopftuchs verbieten dürfen. Nachdem der Fall schon den EuGH beschäftigte, haben die Parteien nun einen Vergleich geschlossen.

09.11.2021

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bag-10azr299-18-kopftuchverbot-arbeitsplatz-vergleich-termin-aufgehoben/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788&utm_medium=

Kommentar GB:

Man fragt sich in solchen und sämtlichen ähnlichen Fällen – auch im Anwendungsbereich des StGB – immer wieder, ob und inwieweit die Richter über eine annähernd hinreichende Kenntnis des relevanten soziokulturellen Hintergrundes verfügen. Teil ihres Studiums ist dieses Wissen mit Gewißheit nicht; woher also beziehen urteilende Gerichte ihr fehlendes Fachwissen?

https://frankfurter-erklaerung.de/2021/11/gam-e-v-ausgewaehlte-wissenschaftliche-grundlagenliteratur-zum-islam-und-seiner-auswirkungen-auf-europa/

 

 

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