Offener Brief eines Arztes an den Präsidenten der Bundesärztekammer (WB 18.7.21)

Spanische Forscher finden Graphenoxid im Impfstoff von BioNTech und Pfizer

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Arzt an Ärztepräsident: „Sind Ihnen die hunderttausenden Nebenwirkungen egal?“

Der deutsche Ärztepräsident Klaus Reinhardt fordert nach dem „Vorbild“ Frankreichs mehr Nachteile für Ungeimpfte. Dort wird der Impf-Druck erhöht, indem die PCR-Tests ab Oktober kostenpflichtig werden. „Es darf eben am Ende nicht so sein, dass die Gemeinschaft für den Impfunwillen Einzelner aufkommen muss“, betonte er. Die Politik sollte schon jetzt klarstellen, „dass es auf Dauer immer mehr Nachteile für Ungeimpfte geben wird“, berichten Medien. Der Mediziner Dr. Rüdiger Pötsch bezieht in einem Offenen Brief Stellung und führt die gefährlichen Folgen der neuartigen Impfstoffe an.

Die Impfung sei ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, so der Arzt. Wer Menschen – wie Reinhardt – dazu dränge, der solle sich auf einen Nürnberg II-Prozess einstellen, mahnt er.

Offener Brief an den Präsidenten der Bundesärztekammer,
Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern,
nicht rechtsfähiger Verein.

Betreff: „Immer mehr Nachteile für Ungeimpfte“

Sehr geehrter Herr Reinhardt,

aufgrund Ihrer Äußerungen zur Kostenübernahme für Corona-Tests bei nicht geimpften Gesunden – die schon längst eingestellt werden müssten (siehe Singapur) – stellt sich die Frage, ob Sie – wie die meisten von uns – ihre Tassen in einem Schrank aufbewahren und ob Sie in letzter Zeit einmal Ihren Bestand nachgezählt haben.

Sind Sie etwa der Meinung, ein Bürger könne – mit welchen Mitteln auch immer – dazu gedrängt werden, an einer Phase IIIb-IV-Studie von Biontech-Pfizer oder anderen Impfstoffherstellern teilzunehmen? Wollen Sie die Impfpflicht „durch die Hintertüre“ als staatshöriger Befehlsempfänger einführen? Wollen Sie, dass in Kenntnis der explodierenden Zahl der Impftoten in den WHO- und VAERS-Datenbanken dieser Massen-Genozid (97,8 Tote pro Tag im Nachgang einer COVID-19-Impfung, Gesamttote zwischen 30 000 und 50 000) zwangsweise weitergeführt wird? Und dies in Kenntnis der Europarat-Resolution 2361, die Diskriminierung und Sanktionen gegen Menschen verbietet, die sich aufgrund ihres freien Willens nicht impfen lassen möchten?

Legen Sie Wert auf die Fortführung eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit? Der PCR-Test kann keine Infektionen nachweisen. Wieso sollen ihn dann Ungeimpfte bezahlen? Sind Ihnen die neben den Todesfällen nach Impfung auftretenden hunderttausenden Nebenwirkungen wie Autoimmunerkrankungen (z.B. Myocarditis), Fehlgeburten, Unfruchtbarkeit, Neurologische Schäden (z.B. Guillain-Barré-Syndrom, Sinusvenenthrombosen) und unzählige weitere Komplikationen vollkommen egal?

Angesichts von abertausenden Impftoten eine unerträgliche Haltung, die sich offensichtlich nicht gegen Körperverletzung mit anschließender Todesfolge wendet, sondern die Menschen sogar zur Einwilligung drängt, sich dieser Körperverletzung zu unterwerfen.

Oskar Lafontaine am 8.7.2021: „Mittlerweile fällt das Wort Covidioten auf die zurück, die es erfunden haben, um andere herabzusetzen. […] Dabei zeigt sich immer mehr, dass die sogenannten Experten Arm in Arm mit der Pharmaindustrie den Teufel an die Wand malen, um möglichst viele Leute mit den Impfstoffen mit ‚bedingter Marktzulassung‘ zu impfen und den nächsten Lockdown vorzubereiten.“

Wer tödliche Nebenwirkungen in Kauf nimmt, macht sich der Mitwirkung an Tötungshandlungen schuldig. Der internationale Strafgerichtshof in Den Haag bearbeitet derzeit eine Klage gegen die israelische Regierung und die Firma Pfizer wegen Verstoß gegen den Nürnberg-Kodex. Über diese Klage hinaus bleibt zu hoffen, dass sich alle an diesem Verbrechen gegen die Menschlichkeit Beteiligten in Kürze einem Prozess „Nürnberg II“ stellen müssen.

Ihr Dr. med. Rüdiger Pötsch

Quelle:

https://www.wochenblick.at/arzt-an-aerztepraesident-sind-ihnen-die-hunderttausenden-nebenwirkungen-egal/ 

18.07.2021

 

Kommentar Reinhard Hascha –

mit Blick auf die rechtlichen Aspekte einer möglichen Impfpflicht:

Europarat-Resolution 2361: Komplizierte Rechtsmaterie:

Zwar keine rechtliche Bindungswirkung, aber völkerrechtlicher Leitliniencharakter.

Habe aus diversen Quellen zusammengestellt:
Deutscher Bundestag Drucksache 19/27851 19. Wahlperiode 24.03.2021

https://dserver.bundestag.de/btd/19/278/1927851.pdf

 

Nein, mit einer Resolution des Europarates ist ein „Impfzwang“ nicht rechtswidrig

 https://correctiv.org/faktencheck/2021/02/09/nein-mit-einer-resolution-des-europarates-ist-ein-impfzwang-nicht-rechtswidrig/

Tatsächlich gibt es eine Resolution des Europarates, wonach kein Druck auf Menschen ausgeübt werden sollte, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Der Beschluss ist aber nicht rechtlich bindend für die Mitgliedsstaaten – also auch nicht für Deutschland. Er stellt kein Verbot dar.

 

Europarat

Gute Nachrichten aus Straßburg: Keine Diskriminierung von Ungeimpften

Mit einer Resolution hat sich jetzt die wichtigste menschenrechtliche Organisation, der Europarat, gegen einen Impfzwang ausgesprochen.

 https://archive.is/Mn2Sb#selection-365.0-387.115

 

Nichtgeimpfte dürfen nicht diskriminiert werden

Ab sofort ist daher jeder Impfzwang im Widerspruch zur Resolution des Europarates. Diskriminierung etwa am Arbeitsplatz oder ein Verbot von Reisen für Nichtgeimpfte sind damit menschenrechtlich fragwürdig. In jedem Gerichtsverfahren gegenüber Behörden, …  kann man sich nun darauf berufen.

Mitgliedstaaten müssen informieren

Die 47 Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, vor der Impfung darauf hinzuweisen, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dem Nichtgeimpften keine Diskriminierung entstehen darf. Ausdrücklich wird die Diskriminierung selbst bei bestehenden gesundheitlichen Risiken untersagt oder wenn sich jemand nicht impfen lassen will. Hersteller von Impfstoffen werden zur Veröffentlichung aller Informationen zur Sicherheit der Impfstoffe aufgefordert.

Keine rechtliche Bindung für Mitgliedsstaaten

Allerdings haben Resolutionen des Europarates keine gesetzliche Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten. Diese entsteht erst mit Übernahme der beschlossenen Regelungen in nationales Recht. Jedoch haben solche Beschlüsse Auswirkungen auf die Rechtsprechung, insbesondere auf jene des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
(Dieser erklärende Absatz wurde am 10.2.2021 ergänzt)

Merkel + Co: Wer sich nicht impfen lässt, kann vielleicht bestimmte Dinge nicht machen
https://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=12354   

Der Europarat hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 unter anderem beschlossen, daß niemand gegen seinen Willen, unter Druck geimpft werden darf. Die 47 Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, vor der Impfung darauf hinzuweisen, daß die Impfung nicht verpflichtend ist und dem Nichtgeimpften keine Diskriminierung entstehen darf.
Ausdrücklich wird die Diskriminierung selbst bei bestehenden gesundheitlichen Risiken untersagt oder weil sich jemand einfach nicht impfen lassen will. Hersteller von Impfstoffen werden zur Veröffentlichung aller Informationen zur Sicherheit der Impfstoffe aufgefordert.
Mit der Resolution hat nun die wichtigste menschenrechtliche Organisation in Europa völkerrechtliche Leitlinien geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten, auch der EU, anzuwenden sind.

 

Dies bedeutet, dass der Europarat weder die Möglichkeit hat, Beschlüsse zu fassen, welche die Mitgliedstaaten unmittelbar verpflichten, noch Entscheidungen zu treffen, die unmittelbar im innerstaatlichen Bereich der Mitgliedstaaten wirksam sind.

 

Eine Rechtsverbindlichkeit ihrer Resolutionen oder eine Befolgungspflicht seitens der Mitgliedstaaten ergibt sich daraus gerade nicht. Anders als z.B. Art. 25 der VN-Charta (bzgl. Resolutionen des VN-Sicherheitsrats) sieht die Satzung des Europarats eine solche Pflicht gerade nicht vor.

 

Den Mitgliedstaaten des Europarats steht es demnach frei, die Entschließungen der Versammlung (nur) zur Kenntnis zu nehmen oder ins nationale Recht umzusetzen; eine Pflicht dazu besteht nicht.

 

Dies unterscheidet den Europarat von den Organen der EU (Ministerrat, Europäisches Parlament), die gemeinsam supranationales, d.h. im nationalen Rechtsraum unmittelbar anwendbares Recht erlassen können.

 

Rechtscharakter von Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats

https://www.bundestag.de/resource/blob/551644/6e1d81b9f7975c11c2719e00eda7104f/wd-2-027-18-pdf-data.pdf

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