09. Juli 2021 "KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Richter für ein Asylverfahren wegen möglicher Befangenheit abgelehnt, der die Aussage „Migration tötet“ als „beweisbare Tatsache“ bezeichnet hatte. Damit kam das Gericht der Beschwerde eines Afghanen nach, über dessen Klage wegen seines abgelehnten Asylantrags ursprünglich der betroffene Richter entscheiden sollte, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag mit." (...)…
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