VGH Baden-Württemberg: Wer deutsch sein will, muss Hände schüt­teln

16.10.2020

Der Handschlag ist laut VGH einer der elementaren Bestandteile des gesellschaftlich-kulturellen Zusammenlebens in Deutschland.
Ein Mann, der Frauen aus religiösen Gründen nicht die Hand geben will,
kann deshalb nicht eingebürgert werden.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vgh-baden-wuerttemberg-12s629-19-keine-einburgerung-muslim-weigerung-handschlag-frau/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788

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