Schweiz: Keine Verwahrung für Azad M.

Das ist das Urteil gegen den Islamisten, der Schweizer als «Hunde» und Schweizerinnen als «Sexsklaven» bezeichnet hat

Ein 52-jähriger Iraker lebt seit 1998 in der Schweiz. Von hier aus soll er die Terrormiliz IS logistisch und finanziell unterstützt haben. Nun hat ihn das Bundesstrafgericht zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt.

Florian Schoop, Bellinzona Aktualisiert


https://www.nzz.ch/zuerich/islamist-vor-gericht-70-monate-gefaengnis-fuer-azad-m-ld.1575392

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