„Weibliches“ Gesetz des Justizministeriums nun doch „männlich“
„Geschäftsführerin“, „Schuldnerin“, „Verbraucherin“: Im Referentenentwurf zur Reform des Insolvenzrechts wurde die weibliche Form verwendet. Nun hat das Kabinett den Entwurf beschlossen – allerdings in männlicher Form.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/gesetz-entwurf-reform-sanierungs-insolvenzrecht-kein-generisches-femininum/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
Kommentar GB:
Das politische Personal der SPD löst immer wieder große Bewunderung aus.
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