- von Dr. Klaus Funken
(…) „Dem zentralen Argument der Quotenbefürworter – das Parlament müsse den Geschlechteranteil in der Gesamtbevölkerung widerspiegeln – begegnet das Verfassungsgericht: „Aus dem der Landesverfassung zugrundeliegenden Demokratieprinzip folgt kein Auftrag zur Spiegelung des Bevölkerungsanteils von Männern und Frauen im Parlament.“ Legitimationssubjekt des Staates sei die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger als Staatsvolk. Jede Ausübung von Staatsgewalt bedürfe nur einer Legitimation, die sich auf das Volk in seiner Gesamtheit zurückführen lässt, nicht aber auf den jeweils betroffenen oder interessierten Einzelnen oder auf bestimmte Bevölkerungsgruppen. Mit dieser Klarstellung hat das Verfassungsgericht den Quotenregelungen die entscheidende Legitimationsbasis entzogen.“ (…)
https://www.cuncti.net/geschlechterdebatte/1187-erneute-klatsche-fuer-rotrotgruen-gleichstellungsgesetz-nichtig
Kommentar GB:
Dieses juristische Stopschild ist zwar ebenso erfreulich wie überfällig, und es gibt noch viel mehr, was bei Prüfung demselben Verdikt verfallen müßte, aber die „Verfassungsbrecher*innen“ werden voraussichtlich wie bisher – absolut stur – weitermachen. Ihre sprachpolitischen Schwachsinnigkeiten zeugen davon.
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