Nach Streit um generisches Femininum

„Weib­li­ches“ Gesetz des Jus­tiz­mi­nis­te­riums nun doch „männ­lich“ „Geschäftsführerin“, „Schuldnerin“, „Verbraucherin“: Im Referentenentwurf zur Reform des Insolvenzrechts wurde die weibliche Form verwendet. Nun hat das Kabinett den Entwurf beschlossen – allerdings in männlicher Form. 14.10.2020

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