Was versteht man unter: „freiheitliche demokratische Grundordnung“?

Die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ umfasst den unabänderlichen Kernbestand unserer Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht hat folgende Merkmale zu den obersten Wertprinzipien unser Demokratie bestimmt, die auch in den Gesetzestext von § 4 Abs. 2 BVerfSchG aufgenommen wurden:

  • Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten
  • Volkssouveränität
  • Gewaltenteilung
  • Verantwortlichkeit der Regierung
  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • Unabhängigkeit der Gerichte
  • Mehrparteienprinzip
  • Chancengleichheit für alle politischen Parteien
  • Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition


https://www.verfassungsschutz.de/de/service/faq
 
 

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