Die „
freiheitliche demokratische Grundordnung“ umfasst den unabänderlichen Kernbestand unserer Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht hat folgende Merkmale zu den obersten Wertprinzipien unser Demokratie bestimmt, die auch in den Gesetzestext von § 4
Abs. 2
BVerfSchG aufgenommen wurden:
- Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten
- Volkssouveränität
- Gewaltenteilung
- Verantwortlichkeit der Regierung
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Unabhängigkeit der Gerichte
- Mehrparteienprinzip
- Chancengleichheit für alle politischen Parteien
- Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition
https://www.verfassungsschutz.de/de/service/faq
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