Macron verteidigt Islamkritik

„Wir haben das Recht auf Gotteslästerung“

  • Aktualisiert am 13.02.2020

„Ein französische Schülerin hat nach heftiger Kritik am Islam Morddrohungen erhalten. Präsident Macron fordert nun den Schutz der Jugendlichen.
Religionen dürfen kritisiert werden, sagt er.“
 
„Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat die 16 Jahre alte Schülerin Mila in Schutz genommen, die nach heftiger Kritik am Islam Morddrohungen erhielt. „Die Gesetzeslage ist klar: Wir haben das Recht auf Gotteslästerung“, sagte Macron der Zeitung „Le Dauphiné Libéré“ aus Grenoble. Es umfasse auch die Freiheit, „Religionen zu kritisieren und zu karikieren“, fügte der Staatschef hinzu.“ (…)


https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/macron-wir-haben-das-recht-auf-gotteslaesterung-16631893.html
Kommentar GB:
Von „Gotteslästerung“ könnte nur dann die Rede sein, wenn es einen Gott gäbe. Aber dessen Existenz wird lediglich von Menschen behauptet, die sich an diese Vorstellung in ihrem Hirn klammern. Daher kann es eine „Gotteslästerung“ logisch gar nicht geben.
Was kritisiert wird, das sind Vorstellungen, deren Gültigkeit lediglich behauptet und ggf. dogmatisch oder gewaltsam durchgesetzt werden (hier: im Djihad)
Und es geht – in diesem Fall – um die narzisstischen Kränkungen und nachfolgenden Haßausbrüchen der koranisch programmierten Leute.
Eine Deprogrammierung wäre fällig.
Literatur – mit besonderer Empfehlung für Behörden und Politiker:

Feindbild Islamkritik


 
 
 
 

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.