Wo das Wort „faschistisch“ als Brandmal verwendet wird, wird der rechtsstaatliche Schutz von Bürgerfreiheit und parlamentarischer Demokratie zerstört. (…)
„Wenn wirklich der Faschismus drohen würde – Gewiss ist richtig, dass dann, wenn wirklich ein faschistisches Regime drohen würde, viele politische Erörterungen zurückstehen müssten.
Aber nicht zurückstehen dürften der Rechtsstaat, die Rechte der Parlamente und die eigenständige Rolle der Justiz.
Gäbe es wirklich eine „faschistische Gefahr“, dann müsste sofort Anklage vor den höchsten Gerichten erhoben werden. Hier müssten Beweise dafür vorgetragen werden, dass der Vorwurf monströser Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen die Verfassungsordnung berechtigt ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass wirklich die beschuldigte Partei monströs ist, und nicht die Anschuldigung, die gegen sie erhoben wird.
Deshalb wäre es jetzt, wo der Faschismus-Vorwurf gegen die AfD zu so weitreichenden Konsequenzen im öffentlichen und im parlamentarischen Leben führt, unbedingt geboten, dass die rechtsprechende Gewalt zum Einsatz kommt. So ist es im Grundgesetz der Bundesrepublik vorgegeben.“ (…) (Hervorhebung GB)