Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (7. April 1933)
Während der ersten Jahre der Hitlerregierung erfuhr die jüdische Bevölkerung Deutschlands willkürliche Gewalt und Belästigungen vor allem durch Mitglieder der SA sowie staatliche Verfolgung durch diskriminierende Gesetzesbestimmungen, die vor allem auf eine sozioökonomische Isolierung und Verdrängung hinzielten. Im Rahmen der nationalsozialistischen Gleichschaltung aller öffentlichen Instanzen erließ das Reichsministerium des Innern unter Wilhelm Frick (1877-1946) am 7. April 1933 das unten abgedruckte „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (genannt „Berufsbeamtengesetz“), das alle rassischen und politischen Feinde des Regimes vom Beamtentum ausschloss. Von nun an wurde von allen Angestellten des öffentlichen Dienstes verlangt, einen sogenannten Ariernachweis zu erbringen, der ihre reinrassige Abstammung belegte. Frick, der bereits 1924 als Reichstagsabgeordneter den Ausschluss aller Juden aus dem Beamtentum gefordert hatte, erließ nach dem 7. April eine Reihe zusätzlicher Gesetzesregelungen, die jüdische Angestellte auch aus dem Justizwesen und der Verwaltung zwangen.
https://ghdi.ghi-dc.org/sub_document.cfm?document_id=1520&language=german
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/afd-politiker-klingbeil-hessen-soll-bj%C3%B6rn-h%C3%B6cke-den-beamtenstatus-entziehen/ar-BB10i8HW?ocid=spartandhp
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