„Umstrittene Professoren“
„Das Hochschulrecht kennt W2- und W3-Professoren, Juniorprofessoren, außerplanmäßige Professoren, Honorarprofessoren und mancherlei mehr. Vielleicht kennen die Hochschulgesetze, zum Beispiel die in Hamburg oder Berlin, bald auch den „umstrittenen Professor“, der nur dann lehren darf, wenn es ihm die Aktivist*innen der Zivilgesellschaft erlauben; der nicht geschätzt und nicht geschützt wird vom Dienstherrn, sondern nur geduldet; und der von seiner eigenen Hochschulleitung im Stich gelassen oder verächtlich gemacht wird, wenn es die politische Opportunität erfordert. Faktisch gibt es die „umstrittenen Professoren“ schon. Sie heißen Münkler, Baberowski oder Lucke, sie lehren in Berlin oder in Hamburg, und ihr gemeinsames Merkmal ist es, dass sie von Studenten an der Ausübung ihres Lehramtes gehindert wurden.“ (…)