Von Jürgen Fritz, Do. 13. Dez 2018
192 Staaten waren insgesamt an den Verhandlungen des UN-Migrationspaktes beteiligt. Anfang der Woche wurde er nun auf dem UN-Gipfel in Marrakesch per Akklamation gebilligt, das aber nur noch von 164 Ländern. Fast 30 Staaten waren rechtzeitig ausgestiegen. Der Pakt beinhalte keine rechtliche Verpflichtung, sondern sei lediglich eine Absichtserklärung, betonte Merkel in ihrer Marrakesch-Rede noch einmal. Doch stimmt das wirklich oder haben wir es hier mit einem gigantischen Verschleierungsmanöver oder gar staatlichen Fake-News zu tun? Hören Sie dazu den Juristen und Rechtsphilosophen Professor Reinhard Merkel.
UN-Migrationspakt: Wie Prof. Reinhard Merkel seine Namensvetterin Lügen straft
Kommentar Hartmut Krauss:
Reinhard Merkel:
„Wir sind verpflichtet, wirkliche Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention bei uns aufzunehmen. Daran ist überhaupt nicht zu rütteln. Das sind im Sinne der Konvention politisch Verfolgte und im Sinne der europarechtlichen Regelungen, die wir haben, sind es auch Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge. Solche Leute hat man hier aufzunehmen.“
Meine Gegenthese zu diesem apodiktischen Diktat schon aus 2015 :
(…) Die Kriegsflüchtlinge kommen über und aus Länder/n nach Deutschland, in denen sie bereits nicht mehr um ihr Leben fürchten und deshalb fliehen müssen und die der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten sind. Hier geht es also seitens der Einströmenden – obendrein indoktriniert durch Schleuserkriminelle – schlicht um die Realisierung einer vermeintlichen „best of-Option“ und nicht darum, ihr Recht auf Schutz verwirklichen zu können. Um es konkret und exakt zu sagen: Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, als Flüchtling unbedingt nur in Deutschland zu leben, weil es hier – bei Ausblendung der Interessen und Rechtsansprüche der einheimischen Aufnahmebevölkerung – angeblich am angenehmsten und schönsten ist. Insofern ist es sowohl rechtlich als auch moralisch inakzeptabel, dass die Genfer Flüchtlingskonvention dahingehend pervertiert wird, dass hauptsächlich nur das Kommen und Verweilen in Deutschland als Zielland gewissermaßen zum Naturgesetz erhoben wird und daraus faktisch ein Nötigungszwang abgeleitet wird. Demgegenüber ist ein abwehrendes Grundrecht der passiv betroffenen Bevölkerung des Aufnahmelandes im Interesse der Verteidigung gegenüber aufgezwungener Lebensverschlechterung geltend zu machen, d.h. angesichts einer negativen Beeinträchtigung infolge ungesteuerter und irregulärer Masseneinwanderung von Menschen, die definitiv keine politisch Verfolgten sind und aus sicheren Ländern einströmen. Insofern hier Regierung, Gesetzgeber und Justiz keine Abhilfe schaffen, wird Widerstand zur Bürgerpflicht. (…)
Polemisch zugespitzt gesagt: Die Genfer Flüchtlingskonvention ist kein Neckermann-Katalog mit willkürlich auswählbaren „all inklusiv“-Angeboten. Deshalb haben wir solche Leute eben hier nicht -im apodiktischen Sinne von Merkels Basta-Aussage – hier aufzunehmen.
Meine grundsätzliche Position zur Verabschiedung des UN-Flüchtlingspaktes im Anhang:
Auszug aus:
Deutschland im Niedergang:
Flüchtlingschaos, gesellschaftliche Destabilisierung,
fortschreitende Islamisierung
(Dez. 2015!!)
http://www.hintergrund-verlag.de/texte-kapitalismus-krauss-deutschland-im-niedergang.html
„I. Zur Kritik des undifferenzierten und pseudomoralischen Willkommensdiskurses
1. Tatsächliche Statusgruppen der Zuwanderer und inakzeptable Ungleichverteilung der Flüchtlingsströme
Bevor ich näher auf die gravierenden sozialen und kulturellen Auswirkungen der unkontrollierten Masseneinwanderung eingehe, möchte ich zunächst Stellung beziehen zum m.E. unhaltbaren Verteidigungsdiskurs der unkontrollierten und undifferenzierten Aufnahme der einströmenden Zuwanderermassen.
1. Nur bei einem sehr keinen Teil der einströmenden Immigranten handelt es sich um tatsächlich politisch Verfolgte, denen selbstverständlich Asyl zu gewähren ist. Hierzu gehören von Islamisten bedrohte Christen, Jesiden, Atheisten, Afghanen, die mit der Bundeswehr zusammengearbeitet haben und nunmehr von den Taliban als „Verräter“ verfolgt werden, Homosexuelle sowie von Genitalverstümmelung bedrohte Frauen und Mädchen. Im Kern sind das islamgeschädigte Personengruppen.
2. Ein großer Teil kommt als „Wirtschaftsflüchtling“ ohne politischen Asylanspruch. Hier greift kein Hinweis auf die Menschenrechte etc. Ein quantitativ und qualitativ steuerndes Einwanderungsgesetz könnte sinnvoll sein; würde aber den Druck illegaler Masseneinwanderung nicht automatisch drosseln.
3. Die Kriegsflüchtlinge kommen über und aus Länder/n nach Deutschland, in denen sie bereits nicht mehr um ihr Leben fürchten und deshalb fliehen müssen und die der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten sind. Hier geht es also seitens der Einströmenden – obendrein indoktriniert durch Schleuserkriminelle – schlicht um die Realisierung einer vermeintlichen „best of-Option“ und nicht darum, ihr Recht auf Schutz verwirklichen zu können. Um es konkret und exakt zu sagen: Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, als Flüchtling unbedingt nur in Deutschland zu leben, weil es hier – bei Ausblendung der Interessen und Rechtsansprüche der einheimischen Aufnahmebevölkerung – angeblich am angenehmsten und schönsten ist. Insofern ist es sowohl rechtlich als auch moralisch inakzeptabel, dass die Genfer Flüchtlingskonvention dahingehend pervertiert wird, dass hauptsächlich nur das Kommen und Verweilen in Deutschland als Zielland gewissermaßen zum Naturgesetz erhoben wird und daraus faktisch ein Nötigungszwang abgeleitet wird. Demgegenüber ist ein abwehrendes Grundrecht der passiv betroffenen Bevölkerung des Aufnahmelandes im Interesse der Verteidigung gegenüber aufgezwungener Lebensverschlechterung geltend zu machen, d.h. angesichts einer negativen Beeinträchtigung infolge ungesteuerter und irregulärer Masseneinwanderung von Menschen, die definitiv keine politisch Verfolgten sind und aus sicheren Ländern einströmen. Insofern hier Regierung, Gesetzgeber und Justiz keine Abhilfe schaffen, wird Widerstand zur Bürgerpflicht.
4. Der eigentliche weltpolitische Skandal besteht darin, dass es im Sinne einer globalen Fairness-Regel keine annährend proportionale Verteilung der Kriegsflüchtlinge auf alle Kontinente gibt (Fair-Teilen), sich zentrale islamische Staaten wie insbesondere die reichen sunnitischen Ölmonarchien komplett abschotten und die EU-Politiker das einfach hinnehmen, damit eine selbstbeschädigende Fehlinternalisierung externe Problemlagen vornehmen und sich jetzt aktuell von der Türkei erpressen lassen. D.h.: Hier ist auch ein absolutes Versagen der EU-Politik festzustellen, die es versäumt hat und weiter versäumt, der einseitigen Abwälzung der Flüchtlingsströme nach Europa entgegenzuwirken und auf eine gleichgewichtige Verteilung von Flüchtlingen auf alle Regionen zu drängen.
Grundsätzlich ist festzustellen: Menschen mit kultureller Prägung lassen sich entgegen verdinglichender neoliberaler und multikulturalistischer Ideologie nicht willkürlich und bedingungslos „globalisieren“ wie Waren und Geld. Versucht man es trotzdem, riskiert man katastrophale Verwerfungen. Zu berücksichtigen ist hingegen das Konzept der verträglichen Migrationsrate von Collier (2014): Je höher der Grad der soziokulturellen und qualifikatorischen Differenz der Einwanderer zur Aufnahmegesellschaft ist, desto niedriger sollte/muss die Zahl der Einwanderer sein, um sozialverträglich „absorbiert“ bzw. integriert werden zu können. Daraus folgt: Je größer die Anzahl von bildungsfernen und vormodern sozialisierten Zuwanderern mit starker kulturell-normativer Divergenz ist, desto negativer schlägt die gesamtgesellschaftliche Auswirkung zu Buche[6].
Die EU sollte sich deshalb wie gesagt auf die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen und Asylsuchenden konzentrieren, die verfolgten nichtmuslimischen Minderheiten angehören oder als Oppositionelle gegen islamische Herrschaftsverhältnisse verfolgt werden und eine stärkere soziokulturelle Affinität mit säkularen Wertorientierungen aufweisen. Demgegenüber sollten muslimische Flüchtlinge in sicheren islamischen Ländern Aufnahme finden. Schiiten und Alawiten im Iran und im Libanon, Sunniten in den arabischen Golfmonarchien, der Türkei und anderen arabischen Staaten.
Der bisherige kardinale Fehler besteht darin, das Gesamtphänomen der Flüchtlingsproblematik und der entstandenen Migrationsströme als europäisches bzw. deutsches Problem zu behandeln, anstatt es als außereuropäisch entstandenes und globalpolitisch zu lösendes Problem anzugehen und zu bearbeiten. Diese Fehlinternalisierung des Flüchtlingsproblems sowie die aktuelle Lenkung der Flüchtlingsströme nach Europa als unausweichliches „Schicksal“ müssen sofort überwunden werden.
Erforderlich ist deshalb die rasche Einberufung einer Weltflüchtlingskonferenz auf UNO-Ebene, um
a) eine globale Aufteilung und ausgewogene Steuerung der Migrationsströme auf alle Weltregionen durchzusetzen und so die einseitige und überlastende Bewegung nach Europa zu beenden,
b) eine bessere Ausstattung und Versorgung von Aufnahmelagern in den Anrainerstaaten der Krisenregion zu erreichen und
c) eine internationale Koordination und Effektivierung der Schleuserbekämpfung zu vereinbaren.
An die Stelle der unverantwortlichen Politik, die Länder Europas und vor allem Deutschland zu einem riesigen Problemauffangbecken entwicklungsblockierter nichtwestlicher Herrschaftssysteme und -kulturen zu verwandeln und damit gesellschaftlich zu destabilisieren, muss das Ziel einer globalen Menschenrechtsordnung gegen die problemverursachenden Mächte und Akteure durchgesetzt werden. Darin, in der Unterstützung und Herbeiführung einer Umwälzung unmenschlicher Herrschaftsverhältnisse, und nicht in einer vordergründigen, fehlinternalisierenden und in ihren Folgen selbstzerstörerischen Caritas besteht die wahre Humanitas.“