Sonntag, 23.12.2018, 21:00
Eine Berliner Rechtsanwältin erhebt schwere Vorwürfe gegen Knabenchöre: Es verstoße gegen das Grundgesetz, dass keine Mädchen mitsingen dürfen.
Dass in Knabenchören wie den berühmten „Thomanern“ keine Mädchen singen dürfen, ist nach Ansicht der Berliner Rechtsanwältin Susann Bräcklein ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.
Wenn Mädchen keinen Zugang zu bekannten Knabenchören hätten, die staatlich gefördert würden, sei dies eine Diskriminierung nach Artikel 3, Abs. 3 der Verfassung, der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts verbietet, sagte die Juristin dem Evangelischen Pressedienst.
Wenn Mädchen keinen Zugang zu bekannten Knabenchören hätten, die staatlich gefördert würden, sei dies eine Diskriminierung nach Artikel 3, Abs. 3 der Verfassung, der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts verbietet, sagte die Juristin dem Evangelischen Pressedienst.
https://www.focus.de/regional/coburg/rechtsanwaeltin-knabenchoere-verstossen-gegen-gleichberechtigung_id_10075095.html
Kommentar GB:
Man faßt sich nur noch an den Kopf …