BGH setzt Verfahren zur Wirksamkeit von sogenannten Kinderehen aus und legt Sache dem Bundes­verfassungs­gericht zur Entscheidung vor

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.11.2018
– XII ZB 292/16 –

BGH äußert Zweifel an Wirksamkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

Der Bundesgerichtshof hat ein Verfahren ausgesetzt und dem Bundes­verfassungs­gericht zur Entscheidung vorgelegt, in dem es maßgeblich auf die Wirksamkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen ankommt.


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