Die Ehe für alle sollte vor das Bundesverfassungsgericht. Ein Urteil aus Karlsruhe könnte die Zweifel beseitigen, der Beschluss des Bundestages sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
http://www.sueddeutsche.de/politik/kolumne-wesentlich-1.3577747
Kommentar GB:
Die Sachlage ist und bleibt unabhängig von juristischen Formulierungen völlig klar.
Frau Emcke befindet sich in einem Befangenheits-Irrtum.
Sollte sich das BVerfG dem anschließen, gälte dafür das gleiche.
Prompt folgt:
Diskussion ums Abstammungsrecht Die Ehe für alle diskriminiert Lesben
Trotz Heirat müssen lesbische Frauen ein neu geborenes Kind der Partnerin erst noch adoptieren, stellt das Justizministerium klar. Diskriminierung bleibt also.
von Jost Müller-Neuhof
http://www.tagesspiegel.de/politik/diskussion-ums-abstammungsrecht-die-ehe-fuer-alle-diskriminiert-lesben/20059482.html
Kommentar GB:
Das Abstammungsrecht wird den nächsten Schritt darstellen, wenn es wie bisher weitergeht.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Artikel/07042017_AK_Abstimmung_Abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=4
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