30.06.2017 Von Romantik keine Spur im Bürgerlichen Gesetzbuch. „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen“, heißt es nüchtern in Paragraf 1353. Doch für viele gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland, die bisher nicht heiraten durften, werden die drögen Regelungen jetzt interessant. http://www.weser-kurier.de/startseite_artikel,-was-die-Oeffnung-der-ehe-in-der-praxis-bedeutet-_arid,1619565.html https://frankfurter-erklaerung.de/2017/06/ehe-fuer-alle-die-verfassung-wird-verbogen/ Kommentar GB: dann und wann gibt es noch sachliche und informative Artikel, wie diesen hier,…
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