Jörg Kachelmann
(…) „In einem Zivilverfahren gelten andere Regeln als in einem Strafprozess. Die Beweislast liegt beim Kläger. Jörg Kachelmann ist es gelungen, die nötigen Beweise beizubringen. Damit ist die Sache für ihn erledigt. Für Claudia Dinkel jedoch könnte es jetzt erst richtig losgehen. Das Gericht hat Straftaten festgestellt, uneidliche Falschaussagen und schwere Freiheitsberaubung – sogenannte Offizialdelikte. Die Falschaussage ist verjährt, bei der schweren Freiheitsberaubung prüft die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht. Am Ende könnte es Claudia Dinkel sein, die ins Gefängnis muss.“
http://www.zeit.de/2016/42/joerg-kachelmann-urteil-claudia-dinkel-klage/komplettansicht#comments
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