Dienstrechtbeförderungsgesetz – Beförderung der Frau, auch wenn der Mann besser ist

von: Christian – Alles Evolution | 7. August 2016

„In NRW wurde ein neues Gesetz zur Regelung von Beförderungen in Kraft gesetzt, welches auch den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen soll und daher diese begünstigt.

Aus einem Artikel im Bonner Generalanzeiger:

Bei einigen Behörden, so auch bei der Bonner Polizei, hat das zum 1. Juli von der rot-grünen Landesregierung beschlossene Dienstrechtsmodernisierungsgesetz zu großem Unmut geführt.

Der Grund: Um Beamtinnen künftig besser zu fördern, sollen sie auch bei schlechteren Leistungen bei Beförderungen männlichen Kollegen vorgezogen werden. Dadurch werden nach Auffassung der Polizeigewerkschaften die aktuellen Beurteilungsranglisten komplett durcheinander gewirbelt. Zum Hintergrund: Alle drei Jahre werden Polizisten dienstlich beurteilt, benotet und – nach der daraus resultierenden Rangliste – befördert. Hatten Männer und Frauen die gleiche Leistung erbracht, bekam schon vor dem 1. Juli die Frau den Zuschlag. Diese Regelung wurde nun verschärft.

Ich finde den Unmut sehr verständlich, denn der jeweilige hat hart dafür gearbeitet und muss dann erleben, dass eine Frau mit einer schlechteren Bewertung an ihm vorbeizieht.

„Der Bund Deutscher Kriminalbeamter im Land, aber auch wir hier in Bonn, steht für die Frauenförderung. Die Männer dürfen aber nicht auf der Strecke bleiben“, sagte Hermann-Josef Borjans, Sprecher des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). „Das geht soweit, dass weit über 20 Jahre dienstältere Männer nicht zum Zuge kommen und Kolleginnen befördert werden, die noch nicht geboren waren, als die Kollegen schon ihren Dienst versahen.“

Die Frauen werden dann auch das typische Quotenfrauenproblem haben: Man wird ihnen weniger zutrauen und man wird davon ausgehen, dass sie die Position nicht verdient haben.“ (…)

Dienstrechtbeförderungsgesetz – Beförderung der Frau, auch wenn der Mann besser ist

von: http://genderama.blogspot.de/2016/08/vermischtes-vom-7-august-2016.html

Kommentar GB:

Frauenbevorzugung ist verfassungswidrig, und sie führt – nach dem

role model  aller Quotenfrauen, Petra Hinze (MdB),

zur Verhinzung  der Parteien, der Parlamente, des Öffentlichen Dienstes, der Hochschulen, der Kirchen, der Gewerkschaften, etc.

„Quote bloß nicht! Spätestens seit dem Parteitag der SPD in Münster 1988, aber bis in Debatten der siebziger Jahre zurückreichend, geistert das Phänomen der Frauenquote durch die Politik. Von Anfang an galt es als politisch fragwürdig und rechtlich umstritten, nicht zuletzt unter Frauen selbst, die darin eine subtile Diskriminierung sowie Zweifel an ihrer Leistungsfähigkeit sahen und lieber auf ihre eigenen Kräfte und Fähigkeiten vertrauten. Heute sind es vor allem arbeitsmarktpolitische Gründe, mit denen die Politik die Quote rechtfertigen zu müssen glaubt gegen den Widerstand der Wirtschaft selbst, die darin eher neue Probleme sieht als Lösungen für die mindere Begeisterung vieler Frauen für herausfordernde Leitungsfunktionen. Der renommierte Soziologe Gerhard Amendt untersucht die vielfältigen Facetten der Quotenpolitik und kommt zu dem Ergebnis, daß Quoten ein verheerendes politisches Instrument sind. Sie verbiegen um schnell vorzeigbarer Erfolge willen Realitäten, fördern Mittelmaß und hindern Frauen daran, sich auf dem Wege nachvollziehbarer Leistungen ihren Platz in der Gesellschaft im Wettbewerb mit Männern selbst zu suchen. So sind Quoten nicht nur dem Ansehen von Frauen in höchstem Maße abträglich, weil sie deren Leistungsbereitschaft infrage stellen und zur Diskriminierung von leistungsstarken Männern und Frauen führen. Die damit verbundenen Konflikte stören obendrein das gesunde produktive Beziehungsgefüge und belasten bereits den sozialen Frieden in Unternehmen, Bildungsinstitutionen und Verwaltungen.“  – Quelle:

https://www.amazon.de/Frauenquoten-Quotenfrauen-Oder-Einem-geschenkten/dp/3937801731/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1375871688&sr=8-1&keywords=amendt+frauenquoten

 

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