Deutsche Verwaltungsrichter: Kopftuch könnte Vertrauen in Justiz erschüttern

Wer ein Kopftuch trage, könne den Glauben in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gefährden, fürchtet der Bund Deutscher Verwaltungsrichter.

Für ein Verbot müsste vielleicht sogar das Grundgesetz geändert werden.   –   08.08.2016

„Richterinnen mit Kopftuch könnten aus Sicht des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz erschüttern. Dies gelte besonders in Fällen, in denen die Prozessparteien andere religiöse Überzeugungen als den Islam haben, erklärte Verbandschef Robert Seegmüller auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Eine ausgleichende Lösung zu finden, sei Aufgabe des Gesetzgebers. Wenn der existierende Bekleidungskodex in mündlichen Verhandlungen festgeschrieben werde, ließen sich mögliche Zweifeln an der Unparteilichkeit zerstreuen. „Soweit eine solche Regelung mit einer Beschränkung der Religionsfreiheit von Richterinnen und Richtern verbunden ist, müsste sie mindestens in Gesetzesform erfolgen; möglicherweise wäre sogar eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.“

Hintergrund ist ein Fall aus Bayern. Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte Ende Juni das vom Landesjustizministerium erlassene Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhte.“ (…)

 

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/deutsche-verwaltungsrichter-kopftuch-koennte-vertrauen-in-justiz-erschuettern-14377115.html

http://www.tagesspiegel.de/politik/justiz-richterverband-offen-fuer-kopftuchverbot-fuer-richterinnen/13982324.html

Kommentar GB:

Es gibt keine Supergrundrechte, die interpretatorisch über andere gesetzt werden dürften, nicht Art 3, wie Frau Baer mit Bezug auf Art 3 (2) S. 2 irrig meint, nicht Art 4 GG, wie die Muslimverbände meinen. Es muß immer – im Zusammenhang mit anderen Grundrechten – jeder Artikel des GG angemessen ausgelegt werden.

Zu Art. 4 GG:

https://frankfurter-erklaerung.de/2016/07/karl-albrecht-schachtschneider-es-gibt-keine-religionsfreiheit/

 

 

 

 

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