Es war bereits die zweite Instanz, nachdem er zuvor bereits am Landgericht Freiburg gescheitert war. Eine Revision des jetzigen Urteils ist zunächst nicht zugelassen. Die Richter wiesen den Kläger deutlich darauf hin, dass die Klinik die 15 Eizellen der 2010 verstorbenen Frau nicht herausgeben dürfe – das Gesetz sei in dieser Frage eindeutig. Es ist laut Richter Bernhard Joos das erste Mal, dass die Justiz in Deutschland über einen solchen Fall entscheidet.“
Witwer verliert Kampf um Eizellen | WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/panorama/witwer-verliert-kampf-um-eizellen-aimp-id11928065.html#plx1361001079
Kommentar GB:
Ich habe zwar Verständnis für den Witwer, aber dennoch halte ich die Entscheidung, ganz abgesehen von rein juristischen Überlegungen, für angemessen, sogar für weise. Denn wie soll man Kindern, die, wenn denn so in die Welt eintreten, später einmal erklären, wer ihre Mutter war? Wer so handelt, erzeugt zukünftiges Leid von Kindern und Erwachsenen, die jetzt nicht einmal gezeugt worden sind.
Es wird zuwenig an die Folgen gedacht, wieder einmal. Und es ist dies ein häufig zu beobachtender Mangel aller Themen, die eine moralphilosophische Dimension haben.