Nein zu „Ja heißt Ja“ im Strafrecht

‚Ja heißt Ja‘ richtet sich offen gegen rechtsstaatliche Standards
Analyse von Monika Frommel

„Die Bundesregierung will vermeintliche Schutzlücken für Vergewaltigungen im Sexualstrafrecht schließen. So entstehen Beweislastumkehr und vage Moralgesetze, Falschbeschuldigungen werden provoziert.“

„Das Bundeskabinett hat im März einen Gesetzentwurf zur erneuten Verschärfung des Sexualstrafrechts auf den Weg gebracht. Diesmal geht es um sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Man wolle „Schutzlücken“ schließen. Wer bei jedem Problem nach dem Gesetzgeber ruft und alles „ganz neu” geregelt sehen möchte, glaubt nicht an eine behutsame Reform des Sexualstrafrechts und will auch nicht erkannte Mängel beseitigen, etwa die zu enge Auslegung des 1997 reformierten Tatbestands der sexuellen Nötigung, sondern angeblich neue, in Wahrheit aber sehr alte rechtspolitische Forderungen erneut auf die Tagesordnung bringen.
Nach vierzig Jahren wollen in die Jahre gekommenen Frauennetzwerke (wie Deutscher Juristinnenbund und Frauen gegen Gewalt gegen Frauen) eine Ideologie der 1970er-Jahre umsetzen. Sie geht auf Susan Brownmillers Werk „Against our will“ von 1975 (dt.: „Gegen unseren Willen“ ursprünglich 1978) zurück. Dieses Kultbuch der damaligen Frauenbewegung zum Thema Vergewaltigung wurde im 20. Jahrhundert mehrfach neu aufgelegt und in viele Sprachen übersetzt. Heute liest es sich allerdings nur noch als historisches Dokument.“  (…)
http://www.novo-argumente.com/artikel/nein_zu_ja_heisst_ja_im_strafrecht

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