Bundesverfassungsgericht erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig

„Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt.
Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt ( BKA ) ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Befugnisse der Behörde zur heimlichen Überwachung greifen laut Urteil in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein.“ (…)

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-erklaert-bka-gesetz-fuer-teilweise-verfassungswidrig-a-1088195.html

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