„Die Kultusminister der 16 Bundesländer haben sich darauf verständigt, wie es Flüchtlingen ermöglicht werden kann, auch ohne ausreichende Dokumente in Deutschland zu studieren. Für solche Fälle soll es „ein dreistufiges Verfahren zur Studierfähigkeit“ geben, teilte die Kultusministerkonferenz (KMK) nach ihrer Sitzung in Berlin mit. Details der Umsetzung blieben den einzelnen Ländern und den Hochschulen vorbehalten, sagte KMK-Präsidentin Brunhild Kurth (CDU). Für Flüchtlinge mit Studienwunsch soll es Ansprechpartner an Hochschulstandorten geben.
In dem von der KMK beschlossenen Verfahren sollen zunächst die persönlichen Voraussetzungen geprüft werden, etwa zum Asyl- oder Aufenthaltsstatus eines studierwilligen Flüchtlings. Dann soll der Bewerber seine Bildungsbiografie offenlegen. So soll er plausibel machen, dass er aus seiner Heimat Voraussetzungen mitbringt, um in Deutschland zu studieren. Schließlich soll es in Zweifelsfällen eine Art Test geben – konkreter wurde die KMK dazu nicht. Falls Originaldokumente wie Abiturzeugnis oder Studienbescheinigungen nicht mehr vorhanden sind, soll es auch ausreichen, eine beglaubigte Kopie, mit der „indirekt die behauptete Hochschulzugangsberechtigung belegt wird“, vorzulegen.
Die praktische Handhabung in den Ländern war bisher uneinheitlich. Nicht geregelt waren Fälle, in denen Nachweise zur Hochschulzulassung vollständig fehlten. „Der Grundgedanke des Beschlusses ist der Ausgleich fluchtbedingter Nachteile“, sagte Kurth. Die KMK wolle den Kreis der Begünstigten klarstellen und ein Verfahren auch bei vollständig fehlenden Nachweisen zum Hochschulzugang anbieten. Die Zulassung zu den begehrten Numerus-Clausus-Fächern werde von dem Beschluss nicht berührt, hieß es aus der KMK.
Auf bis zu 50.000 studierwillige Flüchtlinge müsse sich Deutschland dieses Jahr einstellen, hatte kürzlich die Friedrich-Ebert-Stiftung berechnet. Die Zahl basiert auf der Annahme, dass 2015 etwa eine Million Flüchtlinge ankommen, von denen ein Viertel zwischen 18 und 25 Jahren alt ist – und von denen wiederum vermutlich 20 Prozent studieren wollen. KMK-Präsidentin Kurth sagte, diese Zahl könne sie derzeit „nicht bestätigen“ – die Länder versuchten sich erst einen Überblick zu verschaffen.
Ferner beschlossen die KMK und der Zentralrat der Juden in Deutschland, gemeinsam dafür zu sorgen, dass das Judentum im Schulunterricht künftig stärker als bisher „in seiner Gesamtheit“ dargestellt wird. Jüdisches Leben in Deutschland sei „mehr als eine Verfolgungs- und Opfergeschichte“, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster. „Leider wird es in deutschen Geschichtsbüchern häufig auf diese Aspekte reduziert und klischeehaft dargestellt.“ Um die Vermittlung jüdischer Geschichte, Kultur und Religion im Schulunterricht zu verbessern, arbeiten der Zentralrat und die KMK an einer Empfehlung, die bis Ende 2016 vorliegen soll.“