Von Gudrun Eussner
„Wer Karl Albrecht Schachtschneider liest, tut nicht nur gut daran, der deutschen Sprache mächtig zu sein, sondern auch daran, die Begrifflichkeit demokratisch verfaßter Gesellschaften einerseits und islamisch verfaßter andererseits zu kennen und ihre jeweilige Bedeutung auseinanderzuhalten.
Das ist desto schwieriger, je mehr Ministerien, Behörden, Organisationen und Institutionen ersterer dazu immer weniger fähig oder willens sind, von den Bemühungen der Vertreter letzterer, die Ziele des Islam durch Vernebelung der Begriffe zu verschleiern, nicht zu reden. Die Islamisierung unserer Gesellschaft geschieht auch durch die schleichende Übernahme der islamischen Bedeutung für Begriffe wie Glauben, Willen, Wissen, Freiheit, Recht, Frieden.
Das wird deutlich in der veröffentlichten Meinung der Kirchen, Parteien und Medien, in Legislative, Exekutive und Jurisdiktion. Deren Versagen und die Folgen für die Islamisierung Deutschlands führt der Jurist, Emeritus der Universität Erlangen-Nürnberg, in 14 Abschnitten, auf 140 Seiten vor. Das Werk „Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam“ ist vom Verlag Duncker & Humblot als Buch und als E-Book zu beziehen.
Es gibt kein Grundrecht auf Religionsfreiheit, stellt der Autor fest, wie anders diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) auch lauten mögen, das damit verfassungswidrige Religionsausübung als rechtmäßig einbezieht und die Gesellschaft der Willkürherrschaft des Islam öffnet, sondern es gibt gemäß Artikel 4,1 GG die Grundrechte auf Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Nach Artikel 4,2 GG gewährleistet der Staat die ungestörte Religionsausübung. Leben und Handeln nach der Religion sind demnach nicht vom GG geschützt, sondern im Rahmen der Gesetze gewährleistet. (S. 12, 15)
Artikel 9, 2 GG bestimmt: „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen, oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“ “
(Hervorhebungen: GB) – Zum Artikel:
http://eussner.blogspot.fr/2011/03/karl-albrecht-schachtschneider-es-gibt.html
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/
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