Von: Bundesregierung
- Ehegattennachzug
- Integrationskurse
- Bleiberecht
- Zuwanderung von Hochqualifizierten
- Arbeitsmarktzugang
- Opfer von Menschenhandel
- Einbürgerung
- Regelungen des bestehenden Zuwanderungsrechts
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/das-zuwanderungsrecht.html
sowie ergänzend
https://www.justlanded.com/deutsch/Deutschland/Artikel/Visa-Papiere/Das-neue-Zuwanderungsrecht
Kommentar GB:
Es wird ja, möglicherweise zu Recht, behauptet, die nötigen Rechtsnormen zur Regulierung und Steuerung der Zuwanderung lägen alle vor (hierzu: siehe oben). Ich überblicke das nicht. Falls das aber zutreffend sein sollte, dann verlagerte sich die Problematik der Zuwanderung auf die Ebene der Rechtsdurchsetzung einerseits und auf die praktische gesellschaftliche Verarbeitung der Zuwanderung – die Integration – andererseits.
Was aber heißt Integration? Heißt sie – möglichst weitgehende – Assimilation? Oder heißt sie Akkulturation – bis hin zur Duldung von Parallelgesellschaften? Oder wird zwischen Assimilation und Akkulturation ein gesellschaftlicher Kompromiß gebildet und gefunden? Mit welcher konkreten Ausgestaltung, und mit welchen konkreten Grenzen?

