Ungewöhnliche Klage beim Verfassungsgericht Von Kai Gauselmann "Jede Kommune muss laut einem Gesetz eine Gleichstellungsbeauftrage beschäftigen. Das Frauenförderungsgesetz schreibt vor, dass nur Frauen diese Stelle einnehmen können. Ein Mansfelder fühlt sich diskriminiert und zieht vor das Verfassungsgericht.Ungewöhnliche Klage beim Verfassungsgericht: Mansfelder kann nicht Gleichstellungsbeauftragte werden | Mitteldeutschland - Mitteldeutsche Zeitung - Lesen Sie mehr auf: http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/ungewoehnliche-klage-beim-verfassungsgericht-mansfelder-kann-nicht-gleichstellungsbeauftragte-werden,20641266,31109972.html#plx147806702…
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