Sind Bankvorstände strafrechtlich etwa doch zu fassen? Dani Parthum "Die deutsche Justiz tut sich schwer, die kriminellen Verfehlungen von Großbankern, die mitverantwortlich sind für die seit acht Jahren grassierende Finanzkrise und ihre Milliardenschäden, strafrechtlich aufzuarbeiten. Zwar ermitteln Staatsanwälte bundesweit hartnäckig gegen amtierende und frühere Bankvorstände und klagen sie an. Die Strafgerichte aber zogen bisher nur…
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