Das Zuwanderungsrecht

Von: Bundesregierung

Der Bundestag hat am 15. Juni 2007 die Reform des Zuwanderungsgesetzes beschlossen. Damit werden elf aufenthalts- und asylrechtliche Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt. Zudem haben zahlreiche integrationspolitische Erkenntnisse Eingang in das Gesetz gefunden. Das Gesetz ist am 28. August 2007 in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:


http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/das-zuwanderungsrecht.html
sowie ergänzend
https://www.justlanded.com/deutsch/Deutschland/Artikel/Visa-Papiere/Das-neue-Zuwanderungsrecht
Kommentar GB:
Es wird ja, möglicherweise zu Recht, behauptet, die nötigen Rechtsnormen zur Regulierung und Steuerung der Zuwanderung lägen alle vor (hierzu: siehe oben). Ich überblicke das nicht. Falls das aber zutreffend sein sollte, dann verlagerte sich die Problematik der Zuwanderung auf die Ebene der Rechtsdurchsetzung einerseits und auf die praktische gesellschaftliche Verarbeitung der Zuwanderung – die Integration – andererseits.
Was aber heißt Integration? Heißt sie – möglichst weitgehende – Assimilation? Oder heißt sie Akkulturation – bis hin zur Duldung von Parallelgesellschaften? Oder wird zwischen Assimilation und Akkulturation ein gesellschaftlicher Kompromiß gebildet und gefunden? Mit welcher konkreten Ausgestaltung, und mit welchen konkreten Grenzen?
 
 
 
 
 

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